IHR BERATER
Als Dipl. Finanzwirt (FH) hat Benno Mertens mehrere Jahre Berufserfahrung in verschieden Finanzämtern Nordrhein-Westfalens. Unsere Mandanten profitieren von seinen besonderen Kenntnissen über die Abläufe und Anforderungen der Finanzbehörden.
Perfekt für Start-UPs
Wer ein Unternehmen gründet, braucht einen starken Partner der über juristisches und buchhalterisches Fachwissen verfügt. Gerade am Anfang machen kleine Fehler GründerInnen oft das Leben unnötig schwer. Damit Ihre Visionen ohne Rückschläge Wirklichkeit werden, bieten wir attraktive Lösungen und fundierte Beratung für Ihr StartUp. Sparen Sie Zeit, Geld und Ressourcen, indem Sie uns schon vor der Gründung konsultieren.
Nutzerfreundlich und Papierlos
Übermitteln Sie uns Ihre Dokumente ganz unkompliziert und digital. So sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, Sie haben jederzeit einen schnellen Überblick über all Ihre Dokumente und schonen auch noch die Umwelt. Wir legen dabei größten Wert auf Datenschutz und aktuellste Verschlüsselungs-Techniken. Bei Fragen zum papierlosen Belegaustausch beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen die Prozesse gemeinsam zu optimieren.
kostenlose Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose, telefonische Erstberatung. Dabei besprechen wir Ihre persönliche Situation um den Beratungsbedarf sowie den Umfang der möglichen Unterstützung durch uns zu ermitteln. Vereinbaren Sie direkt hier einen unverbindlichen Gesprächstermin.
* Mit Klick auf den Button akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Faire Honorare
Wir besprechen im Vorfeld unserer Leistungen die voraussichtlich anfallenden Gebühren mit Ihnen. Maßgebend für die Berechnung der Honorare ist im Wesentlichen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Als Grundlage dieser Abrechnung dient der Gegenstandswert. Beispielsweise werden die Kosten der Finanzbuchhaltung am Jahresumsatz bemessen und bei einer Einkommensteuererklärung an der Summe der positiven Einkünfte.
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn die Zeit als Abrechnungsgrundlage auf Wunsch schriftlich vereinbart wird. Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsdienstleistungen berechnet. Sie beträgt, je nach Leistungsart, zwischen 30,00 EUR und 70,00 EUR je angefangene halbe Stunde.
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten (z.B. laufende Buchführung) kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.
Unser Ziel ist es, mit unseren Mandanten zu wachsen! Wir wollen schon GründerInnen eine sichere und zukunftsweisende Beratung in Finanz- und Steuerfragen bieten, um damit die positive Entwicklung ihres Unternehmens von unserer Seite zu unterstützen. Fragen Sie nach unseren Angeboten für Start-Ups und Neugründungen!